Alles, was Sie wissen sollten!
Hier sind einige der häufigsten Fragen, die wir von unseren Nutzern erhalten. Durchsuchen Sie die Liste und wenn Sie nicht finden können, was Sie suchen, wenden Sie sich gerne an uns.
Wie sind die Abholzeiten für Ihren Anhänger?
Die Zeiten sind innerhalb unserer Geschäftszeiten.
Mo-Fr: 09:00 - 11:00 und 15:00 - 17:30 Uhr
Sa: 09:00 - 13:00 Uhr
Weitere Abholzeiten sind nach vorheriger Absprache möglich. Bitte kontaktieren Sie uns.
Gibt es zusätzliche Gebühren?
Zu den Mietkosten kommt einmalig eine Kaution in Höhe von 50,- Euro, bis zu einem Tagesmietpreis von 49,- Euro und ab einem Tagesmietpreis von 50,- und mehr 100,- Euro dazu.
Diese hinterlegen Sie bei uns und bekommen diese nach Rückgabe und Unversehrtheit der Mietgegenstände sofort wieder zurück.
Weitere Gebühren sind für Zubehörteile die Sie bei uns mieten können. Dieses würden z.B. Spanngurte, Netze, Rampen usw. ... sein.
Sonderanmietung
An Sonn -und Feiertagen, außerhalb der Geschäftszeiten, sowie Anmietung in Notfällen sind nach Verfügbarkeit möglich.
Die Anmietzeit ergibt sich aus Anmiettag bis mindestens zum ersten normalen Geschäftstag. Es wird einmalig eine zusätzliche Serviceleistung in Höhe von 25,- Euro berechnet. +49 1794170493
Wie lange im Voraus muss ich ein Anhänger buchen oder stornieren?
Sofern Sie einen konkreten Zeitraum kennen, sollten Sie schon frühzeitig buchen. Achtung !! Sofern Ihr Termin sich verschiebt, müssen Sie spättestens 48 Stunden vor Mietbeginn uns informieren, um Ausfallkosten nicht zu tragen.
Kurzfristige Anmietungen sind nach Verfügbarkeit möglich.
Wie lange ist ein Miet-Tag?
Der Mietzeitraum von 1 Tag beträgt 24 Stunden. Beginnend bei Abholung und endet mit Zurückgabe.
Beispiel: Die Abholung ist Dienstag 16:00 Uhr. Dann muss die Rückgabe bis spätestens Mittwoch 16:00 Uhr erfolgen.
Was ist die Stützlast?
Stützlast von Pkw und Anhänger: das Gewicht, welches auf der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs bzw. der Anhängegabel aufliegt. Die maximal erlaubte Stützlast ist in der Fahrzeugbescheinigung Teil 1 angegeben. Sie finden den entsprechenden Wert unter Punkt 13.
Beispiel: Die Anhängerkupplung des Zugfahrzeuges hat eine Stützlast von 75 kg.
Der Anhänger darf dann nicht mehr als 75 kg aufweisen.
Welchen Führerschein brauche ich für die Anhänger?
Klasse B
Mit dem Führerschein Klasse B darf man einen Pkw fahren, aber keinen schweren Anhänger.
Die Führerscheinklasse B ist heute Standard, mit dem man alle Pkw fahren darf, aber Anhänger nicht
Dieses ist eingeschränkt, was das Gewicht betrifft. Bei zlg-Gewicht 3500 kg ist Schluss. ( PKW und Anhänger zusammen)
Klasse B mit Zusatz B96
ohne Prüfung
Die Erweiterung B96.
Diese Möglichkeit kennen wenige. Dabei ist es eine Erweiterung der Klasse B.
Das zlgGewicht PKW und Anhänger darf max. 4250 Kilogramm nicht überschreiten.
Beispiel 1:Bei einem Mercedes ML kann das so aussehen: zlg-Gewicht des Wagens ist 2800 Kilo, es bleiben 1450 reales Gewicht für den Anhänger.
Beispiel 2: Bei einem VW Tiguan mit Allrad ist das zulässige Gewicht bei 2250 Kilo, also können zwei Tonnen an den Haken. Letztes
Beispiel 3: Ein Mitsubishi SUV liegt schon bei 3030 Kilo – mit Klasse B bleiben für den Anhänger die erlaubten 750 Kilo. Mit der Erweiterung B96 sind es immerhin 1220 Kilo.
Klasse BE
– hier gibt es aber eine praktische Prüfung, mit Kosten und der Chance durchzufallen. Außerdem sind mindestens fünf Fahrstunden vorgeschrieben. Man sollte mit 1000 Euro rechnen. Wenn alles gut geht.
Mit BE dürfen Anhänger bis 3500 kg gefahren werden.
Anhänger und PKW dürfen zusammen zlgG.7000 kg wiegen.
Was ist bei Ladungssicherung zu beachten?
Gewicht und Belastung der Anhängerkupplung ist nicht das einzige, was beim Beladen des Anhängers eine Rolle spielt. Sie müssen dafür sorgen, dass die Ladung auch vorschriftsmäßig gesichert ist. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) legt hierzu in § 22 entsprechende Regeln fest.
Demnach ist die Ladung so zu sichern, dass sie bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung nicht
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verrutschen,
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umfallen,
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hin- und herrollen,
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herabfallen oder
-
vermeidbaren Lärm erzeugen kann.
Dies kann mit verschiedenen Sicherungsmethoden bewerkstelligt werden, z.B. mit Hilfe von Spanngurten, Antirutschmatten oder einer lückenlosen Verladung.
Was muss bei der Beladung zusätzlich beachtet werden?
Der Anhänger darf samt Ladung nicht breiter als 2,55 Meter und nicht höher als 4 Meter sein.
Die Ladung darf bei einer Höhe von bis zu 2,50 Meter nicht nach vorne über das Zugfahrzeug hinausragen.
Ist die Ladung höher als 2,50 Meter, darf sie um höchstens 50 Zentimeter über das Zugfahrzeug hinausragen.
Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 Meter hinausragen bzw. bis zu 3 Meter, wenn die Ladung im öffentlichen Straßenverkehr nicht weiter als 100 Kilometer transportiert wird.
Ragt die Ladung um mehr als 1 Meter über die Rückstrahler vom Anhänger hinaus, ist das Ladungsende kenntlich zu machen.
Die gesamte Zuglänge, also Zugfahrzeug plus Anhänger samt Beladung, darf 20,75 Meter nicht überschreiten.
Sind die Miet- Anhänger versichert?
Ja.
Alle unsere Anhänger sind gesetzlich Haftpflichtversichert. Alle Anhänger sind Teilkaskoversichert mit einer SB von 500,- Euro.
Die von Ihnen transportierte Ladung und durch Sie verursachte Schäden an dem Anhänger sind nicht mitversichert.
100km/h Zulassung
Unter speziellen Voraussetzungen ist dieses möglich
das Zugfahrzeug:
verfügt über ein Antiblockiersystem (ABS)
der Anhänger:
generell für den Einsatz bei Tempo 100 geeignet (oftmals im COC -Dokument schon eingetragen)
Die Reifen nicht älter als sechs Jahre
Die Reifen sind für mindestens 120 km/h ausgelegt
Dieses muss von der Zulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. ( Zusatzkosten)
Das 100 km/h Schild ist sichtbar am Anhänger an zu bringen.
PS. ein 100km/h Schild aus dem Zubehör ist ohne Amtssiegel nicht zulässig
Es ist trotz 100km/h Zulassung nicht überall erlaubt diese zu fahren. In der StVO ist dieses geregelt.
Herstellergarantie/ Handbuch EDUARD
Sie brauchen Hilfe? Kontaktieren Sie uns, um offene Fragen zu klären.

